Südwestumgehung Bretten - Aktueller Status

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Süden von Bretten eine Umfahrung. Der NABU Bretten hat deshalb im Jahr 2020, 2021 und 2022 insgesamt drei Stellungnahmen zur Südwestumgehung (SWU) beim Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) abgegeben. In allen Dokumenten wurden unsere Ansprüche zum Untersuchungsraum und Untersuchungsumfang bzgl. der Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt aufgeführt.

 

Grundsätztliche Position

 

Als Naturschutzverein setzen wir uns für den Schutz der Fauna und Flora ein. Das betrifft die einzelnen Individuen, aber auch deren Lebensraum. Aus diesem Punkt liegt der Schwerpunkt unserer Beurteilung der Südwestumgehung (SWU) beim Artenschutz. Im Jahr 2021 haben deshalb Aktive des NABU Bretten Bestandserhebungen v.a. der Vögel und Schmetterlinge durchgeführt.

 

Kritikpunkte 

  • Insbesondere die Arten des Offenlandes hatten in den letzten Jahrzehnten 
         starke Bestandsrückgänge. Aus diesem Grund fordern wir eine Verbesserung
         deren Lebensräume und keine Versiegelung durch die SWU.
  • In Baden-Württemberg werden pro Tag 5,4 ha Offenland in Wohn-, Gewerbe-
          und Verkehrsflächen umgewandelt. Durch die SWU würden weitere Flächen
          verloren gehen.
  • Spätestens seit dem Krieg in der Ukraine wissen wir, wie wichtig
         landwirtschaftliche Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln sind. Durch
         die SWU würden große landwirtschaftliche Flächen verloren gehen.
  • Im Humus der Ackerflächen werden große Mengen an CO2 gespeichert. Durch
         die Freilegung des Humus wird dieser abgebaut und das CO2 wird freigesetzt.
    • Das Biodiversitätsstärkungsgesetz vom 22. Juli 2020 fordert einen Biotopver-
           bund auf 15 % der Landesfläche bis 2030. Die SWU steht dazu im Widerspruch,
           da sie den Biotopverbund durchschneidet.
    • Die SWU darf nicht isoliert gesehen werden. Durch andere Planungen, wie z.B.
           Planungen für Gewerbe- und Wohngebiete im Regionalplan, entstehen
           negative, kumulative Wirkungen auf den Erhaltungszustand der Fauna und
           Flora.
    • Die SWU durchschneidet ein FFH-Gebiet. Für deren Arten und Lebensraum-
           typen gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot (§ 37 BNatSchG). Der
           NABU Bretten fordert deshalb eine FFH-Verträglichkeits- bzw. Ausnahme-
           prüfung.
    • Der NABU fordert die eingehende Prüfung der Ostumfahrung mit Tunnel
           unterhalb der Scheuerwiesen, um die am wenigsten umweltschädliche Variante
           zu ermitteln.

Ausnahmeprüfung

 

In unserer Stellungnahme vom Juni 2022 hatten wir insbesondere nachgefragt, ob eine Untertunnelung des FFH-Gebietes zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands führen kann. Dies wurde vom RP verneint und deshalb wurde eine Vorprüfung, aber keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Falls die geplante Untertunnelung nicht möglich sein sollte, sondern in Offenbauweise erfolgen muss, gehen wir von einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes aus. In diesem Fall wäre nach unserer Meinung eine Ausnahmeprüfung nötig.

 

Gerichtliche Verfahren

 

Im Jahr 2022 gab es eine Reihe von bemerkenswerten Urteilen zu Verkehrsprojekten. So hat der Verwaltungsgerichtshof BW den Eilanträgen von Naturschutzverbänden gegen den Planfeststellungsbeschluss für die B10-Umfahrung von Enzweihingen stattgegeben. Begründung: Gefährdung besonders geschützter Tierarten und Eingriff in ein „europarechtlich bedeutsame Schutzgebiet. In einem anderen Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für ein Teilstück der Küstenautobahn A20 in Niedersachsenden für "rechtswidrig und nicht vollziehbar" erklärt, da die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet nicht ausreichend war.

 

Partner beim „Aktionsbündnis Klima-Natur-Verkehr"

 

Der Vorstand des NABU Bretten hat auf seiner Vorstandssitzung im Juli beschlossen, dass wir Partner des "Aktionsbündnis Klima-Natur-Verkehr" werden. Das Bündnis hat einen offenen Brief an das Bundesministerium für Verkehr verfasst, den die Bürger Brettens unterzeichnen konnten. In dem Brief wird gefordert „die Planungen für den o.g. Straßenneubau einzustellen und stattdessen den Umstieg auf eine klima- und umweltfreundliche sowie soziale Mobilität entschlossen voranbringen.“ Ende des Jahres wurde der Brief mit allen Unterschriften übergeben.

 

Text: Norbert Fleischer

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220711_info_praesentation RP - Auswahl.p
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NABU Bretten - Fragen zur Infoveranstalt
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Stellungnahme NABU 2020-10-09 B 294 Scop
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2021-04-22 Entgegenung NABU- Scoping Umf
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NABU Bretten - Vortrag SWU 24-05-2022.p
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Geplante Südwestumgehung Brettens - Regierungspräsidium Karlsruhe
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Alternative Umfahrung Bretten -  NABU fordert eingehende Prüfung
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