Verwaltungsgericht erlässt Rodungsstopp für große Streuobstwiese bei Gölshausen

 

Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts über die Aussetzung der Rodung einer wertvollen Streuobstwiese in Bretten erklärt Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg:

 

„Mit dieser Entscheidung macht das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Natur und allen Menschen, denen heimische Streuobstwiesen am Herzen liegen, ein tolles Weihnachtsgeschenk. Die Rodung der Streuobstwiese in Bretten/Gölshausen ist vorerst gerichtlich gestoppt. Das ist aber nicht alles, denn das Gericht gibt in seiner Entscheidung richtungsweisende Hinweise für den weiteren Umgang mit den Erfordernissen zum Schutz von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg.“

 

Dem Gericht zufolge habe das Landratsamt bei der Genehmigung zur Rodung der Streuobstwiese nicht ausreichend und im Ergebnis fehlerhaft zwischen dem gesetzlichen Schutz der Streuobstwiese und den geltend gemachten Interessen an einer Erweiterung des Gewerbegebiets Gölshausen abgewogen. Zwar sei noch nicht abschließend geklärt, in welcher Tiefe und Reichweite diese Interessenabwägung vorgenommen werden müsse. „Nach aktueller Auffassung müsse die Prüfung aber ähnlich intensiv wie bei der Genehmigung von Waldumwandlungen durchgeführt werden“, erläutert der den NABU vertretende Rechtsanwalt Dirk Teßmer.

 

Dazu Enssle: „Für uns ist das ein wichtiger Hinweis für die Auslegung des Gesetzes. Wir erhoffen uns daraus Konsequenzen für die zukünftige Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg.“ Der NABU Baden-Württemberg hatte in den letzten Monaten in über 40 weiteren Fällen Widersprüche gegen die Rodung von Streuobstwiesen eingelegt. Es sei nun zu prüfen, wie mit diesen Fällen weiter umzugehen ist, meint Enssle.

 

Das Gericht rügt außerdem, dass das Landratsamt Karlsruhe den NABU nicht über den Antrag auf sofortige Vollziehung der Rodung der Streuobstbäume und erst verspätet über die diesbezügliche Anordnung informiert hatte. Es sei gar als Verletzung des Rechtstaatsprinzips anzusehen, dass das Landratsamtes die Stadt Bretten unmittelbar per E-Mail, den NABU aber erst verspätet per Post über die Rodungsgenehmigung informiert hat.

 

„Wir fühlen uns damit auch mit unserer Fachaufsichtbeschwerde vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt, mit der wir diese schlechte und unfaire Verwaltungspraxis beim Landratsamt Karlsruhe kritisiert haben. Wir erwarten daraus Konsequenzen: Zum Beispiel wäre es sinnvoll, die Verwaltung definiere für solche Fälle einen einheitlichen landesweiten Standard für die Verwaltung.“

 

Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Karlsruhe

SWR Aktuell

KraichgauNews

BNN

NABU BW

Stuttgarter Nachrichten