Südwestumgehung Bretten - Status 2021 und weitere Verfahrensschritte

Seit vielen Jahren erscheint in der Presse immer wieder das Thema Südwestumgehung (SWU), ohne dass eine konkrete Umsetzung erfolgte. Mit Aufnahme der SWU im Jahr 2016 in die vordere Dringlichkeit des Bundesverkehrswegeplans hat das  Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) als zuständige Planungsbehörde jetzt mit der Umsetzung begonnen.

 

Scopingverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Bei der SWU muss eine UVP durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob das Projekt Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanze, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kulturgüter hat. Um den Umfang der UVP festzulegen, wurde im Herbst 2020 ein Scopingverfahren durchgeführt, zu dem der NABU Bretten, als „anerkannte Vereinigung“ beteiligt worden ist. Martin Klatt, der Leiter der NABU Bezirksgeschäftsstelle Mittlerer Oberrhein, hat am 9. Oktober unsere Stellungnahme beim RP abgegeben.

 

Untersuchungsumfang der UVP

In der Stellungnahme wurden unsere Ansprüche bzgl. dem Untersuchungsraum und dem Untersuchungsumfang bzgl. der Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt aufgeführt.

 

Da die geplante Trasse durch ein FFH-Gebiet führt muss eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Hierbei muss geprüft werden, ob Tiere und Pflanzen des Anhang II oder IV in dem Gebiet vorkommen. Eingriffe, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der Arten führen sind grundsätzlich unzulässig.

 

Der im UG liegende Biotopverbundkorridor mittlerer Standorte macht eine sorgfältige Untersuchung der dort vorkommenden Lebensgemeinschaften notwendig. Im Rahmen der UVP ist zu prüfen, welche Arten (-gemeinschaften), die im Verbundkorridor vorkommen und diesen für den genetischen Austausch nutzen, vom Vorhaben betroffen sind und in welchem Ausmaß. Die geplante SWU widerspricht zudem dem im Juli 2020 vom Land beschlossen Biotopverbund auf 15% der Landesfläche.

 

Bei dem Vorhaben ist zudem auf kumulative Wirkungen zu achten. Es muss geprüft werden, ob die SWU in Verbindung mit anderen im Brettener Umfeld in der Umsetzung befindlichen und umsetzungsreifen Vorhaben, Erheblichkeitsschwellen für die Beeinträchtigung von Vorkommen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten überschritten werden.

 

Untersuchung einer zusätzlichen Trasse zur Ermittlung der Variante mit den geringsten Umweltschäden

Diese Variante, die östlich der Brettener Bebauungsgrenze die B 35 im Norden mit der K 3569 im Süden verbindet, vermeidet durch einen Tunnel auf ca. 940 m Länge weitestgehend eine neue Versiegelung und Zerschneidung der Landschaft. Die Ostumfahrung würde die Verbundkorridore Mittlerer Standorte mit einer hohen Konzentration an Kernflächen und Kernräumen komplett schonen, die durch die anderen Varianten massiv beeinträchtigt würden.

Der NABU fordert deshalb die eingehende Prüfung der Ostumfahrung mit Tunnel unterhalb der Scheuerwiesen, um die am wenigsten umweltschädliche Variante zu ermitteln.

 

Weitere Verfahrensschritte

Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens bekommen wir in ein paar Jahren vom RP den landschaftspflegerischen Begleitplan zur Prüfung. Das RP wird dann zu einem Erörterungstermin einladen, bei dem wir unsere Stellungnahme abgeben werden. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens ergeht durch das RP ein Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen könnten wir als anerkannte Naturschutzvereinigung klagen.

  

Eigene Bestandserhebung

Wir führen seit dem Frühjahr 2021 eine eigene Bestandserhebung der Arten auf dem geplanten Gelände der Südwestumgehung durch. Unsere Schwerpunkte sind die Vögel und Schmetterlinge.

Autor: Norbert Fleischer

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Stellungnahme NABU 2020-10-09 B 294 Scop
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2021-04-22 Entgegenung NABU- Scoping Umf
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NABU Bretten - Vortrag SWU 24-05-2022.p
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Geplante Südwestumgehung Brettens - Regierungspräsidium Karlsruhe
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Alternative Umfahrung Bretten -  NABU fordert eingehende Prüfung
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