NABU Bretten trauert um letzten Baum auf der Streuobstwiese bei Gölshausen

Ende November 2022 wurden alle Bäume auf einer Streuobstwiese nahe dem Industriegebiet bei Gölshausen gefällt, ohne den NABU zu informieren. Fast alle ! Einer blieb stehen, da der Landesvorsitzende des NABU Baden-Württemberg (NABU-BW) Johannes Enssle vor Ort eine Fällung verhindert hat. Der Einspruch des NABU-BW an diesem Tag kam leider zu spät. Im Juni 2023 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den Widerspruch des NABU-BW abgelehnt. Die Fällung aller Bäume auf der Streuobstwiese ist also rechtens.

 

Der NABU-Bretten hatte Mitte November letzten Jahres die Stadt Bretten gebeten, zu prüfen, ob der letzte Baum doch stehen bleiben kann. „Es wäre doch mehr als schade, wenn der Baum jetzt gefällt werden würde und u.U. zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer, junger Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden würde.“ Die Überprüfung hat lt. Auskunft von Herrn Bürgermeister Nöltner leider ergeben, dass der Platz benötigt würde. Anfang Dezember wurde der letzte Baum gefällt. Schade !

 

Ende 2022 hatten viele Medien über die Fällung berichtet. SWR, Baden-TV, BNN, BW usw. Die Frage ist, ob die Fällung außer großer Trauer auch etwas positives erbracht hat. Einer der Hauptkritikpunkte war damals, dass die Motorsägen heulten, ohne dass der NABU-BW unterrichtet worden ist. Immerhin, hier hat sich einiges getan, damit der Ablauf in Zukunft unter Einbindung des NABU-BW erfolgen wird.

 

Das „Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“ hat im März 2023 Verfahrensbestimmungen an die Unteren Naturschutzbehörden erlassen. Ziel ist meiner Meinung nach, dass verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden soll zwischen den Behörden und den Naturschutzverbänden. Insbesondere der NABU-BW soll in Zukunft rechtzeitig informiert werden und dadurch ausreichend Zeit haben für eine Reaktion:

Die unteren Naturschutzbehörden werden gebeten, ab sofort wie folgt zu verfahren:

1.) Bei Eingängen von Anträgen auf Umwandlung nach § 33a Abs. 2 NatSchG sind diese elektronisch mit den eingereichten Unterlagen ohne zeitliche Verzögerung an den NABU Landesverband zu übermitteln.

2.) Soweit der Antrag eine Genehmigung nach § 33a Abs. 2 NatSchG zur Folge hat, ist diese zusammen mit der Begründung ebenfalls elektronisch ohne gesonderte Aufforderung dem NABU Landesverband zu übermitteln.

Beide Meldungen sind elektronisch zu richten an: streuobst-33a@nabu-bw.de

3.) Die Naturschutzverbände haben nach Kenntnisgabe des Antrags Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Stellungnahme zu den beantragten Umwandlungen gegenüber der unteren Naturschutzbehörde. Die so vorgetragenen Erwägungen sind, wie in solchen Fällen üblich, im Genehmigungsverfahren zu prüfen und im Falle einer Ausnahmegenehmigung in deren Begründung zu berücksichtigen.

52 Anträge auf Streuobstumwandlung haben den NABU-BW Stand 19.12.2023 seit Inkrafttreten des Erlasses erreicht und der NABU hat zu fast allen (außer bei sehr kleinen Eingriffen) umfangreiche Stellungnahmen eingereicht.

 

Von daher große Trauer um die Streuobstwiese in Bretten. Trotzdem, klare Regeln für alle zukünftigen Verfahren, bei denen die Verfahrensregeln jetzt klar sind

 

Norbert Fleischer

 

1. Vorsitzender NABU Bretten

Rodung Gölshausen 2022

Rodung Gölshausen 2023