Grüne und FWV ziehen Glyphosat-Antrag zurück

In Deutschland wird die Hälfte der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Auf diese riesigen Flächen sind eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum angewiesen. 50 Prozent dieser Offenlandbewohner gehören aber mittlerweile zu den gefährdeten Arten. Zwischen 1990 und 2013 nahmen die Bestände beim Kiebitz um 80 Prozent ab, beim Braunkehlchen um 63 Prozent, bei der Feldlerche um 35 Prozent, beim Rebhuhn um 84 Prozent.

 

 

Die Ursachen für die Artenrückgang sind einerseits vielfältig, andererseits v.a auf einen Aspekt zurückführen – die Minderung der Biotopqualität. Es sollen nur ein paar Aspekte genannt werden. Das Grünland wird wiederholt geschnitten und gedüngt. Durch das erhöhte Stickstoffangebot geht die Pflanzenvielfalt zurück und damit auch das Nahrungsangebot bestäubender  und oftmals hoch spezialisierter Insekten.   Da die Feldflächen immer größer werden, verschwinden die ehemaligen Strukturelemente wie Hecken und blühende Ackerränder. Durch diese Verinselung wird deren Ausbreitung verhindert und die Populationen schrumpfen. Durch die Vernichtung von Ackerwildkräutern und dem damit einhergehenden Verlust von Nahrungsquellen und Lebensräumen tragen Herbizide wie Glyphosat zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei.

 

 

Wenn man den Artikel der BNN liest hat man den Eindruck, dass Glyphosat jetzt und in Zukunft wieder großflächig ausgebracht werden kann. Für die Gegenwart mag das gelten, bei der  Zukunft habe ich aber größte Zweifel.  Die EU-Länder haben der Zulassung von Glyphosat Ende 2017 nur für weitere fünf Jahre zugestimmt, d.h. 2022 läuft die Zulassung aus. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Anwendung von Glyphosat „so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“ ist.

 

Ein Geschworenengericht in Kalifornien hat die Firma Monsanto, den Haupthersteller von Glyphosat, zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 289 Millionen Dollar verurteilt. Die Jury sah es als erwiesen an, dass einem an Krebs erkrankten Mann die Risiken bei einem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel verschwiegen worden waren. Stand Ende Juli gibt es in den USA 8.700 Klagen gegen Monsanto. Anfang August hatte ein Richter in Brasilien eine Verfügung für ein Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosat-Basis erlassen. Mittlerweile ist das Verbot wieder aufgehoben. Trotzdem: Es muss allen klar sein, dass der Einsatz von Glyphosat in seiner heutigen Form langfristig sehr unwahrscheinlich ist.

 

 

Der Nabu-Bretten spricht nicht über andere, sondern mit Ihnen. So fand im April eine Betriebsbesichtigung statt,  zu der H. Kern den NABU-Bretten, die Grünen und die FWV eingeladen hatte. In dem Gespräch haben die Landwirte auf die Probleme bei der Unkrautbekämpfung in Steillagen hingewiesen. Bei einem vermehrten Einsatz der mechanischen Unkrautbekämpfung besteht die Gefahr der Erosion. Wenn ein Verbot kommt, dann muss dies für alle Landwirte in der EU gelten, nicht nur in Bretten. 

 

 

 

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Pachtverträge der Stadt Bretten bis 2025 laufen, d.h. ein Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen ist erst ab 2026 möglich. Wenn man bedenkt, dass die Zulassung für Glyphosat erst mal nur bis 2022 geht, sollten wir die Diskussion über die Pachtverträge auf 2025 verschieben und unsere Energie auf die Verbesserung der Biotopqualitäten in Bretten legen.

 

 

Viele Landwirte, wie z.B. H. Kern, haben auf eigene Kosten bereits Blühstreifen auf ihren Äckern angelegt. Aus wirtschaftlichen Gründen sind ihnen aber Grenzen gesetzt. Der NABU-Bretten, die FWV und die Grünen sind der Ansicht, dass die Landwirte in Bretten vermehrt unterstützt werden müssen, um die Vielfalt auf ihren Äckern zu erhöhen. Es müssen alle Förderprogramme ausgeschöpft werden und die Stadt Bretten sollte die Landwirte innerhalb des gesetzlich möglichen Rahmens unterstützten. Wir werden zusammen mit den Grünen und den FWV auf alle Beteiligten zugehen, um die Artenvielfalt auf Brettens Äckern zu erhöhen

 

 

 

Norbert Fleischer
1. Vorsitzender des NABU-Bretten