PM des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV)

Hungersnot bei unseren Insekten

 

LNV fordert Maßnahmen gegen das Insektensterben

 

Auf den schon seit einigen Jahren in unseren Landschaften zu beobachtenden dra- matischen Rückgang an Insekten weist der Arbeitskreis Karlsruhe des Landesna-turschutzverbands Baden-Württemberg (LNV) hin. Im Oktober haben dazu Wissen-schaftler bei einer vom Naturkundemuseum Stuttgart und der Universität Hohen- heim organisierten Fachtagung die "Resolution zum Schutz der mitteleuropäischen Insektenfauna, insbesondere der Wildbienen" verfasst, nachzulesen unter „idw-online.de/de/news662155“.

 

Beklagt wird in der Resolution unter anderem ein "extremer Mangel an geeig- neten blühenden Wildkräutern, die Landschaft wird zunehmend von Gräsern dominiert". Auch in unserer Region sind kaum noch blühende Wiesen oder Weg- ränder anzutreffen, auf denen Bienen und anderen Insekten ausreichend Nahrung über das Sommerhalbjahr finden können. Beispielsweise konnten, so Klaus-Heli- mar Rahn, Sprecher des LNV-Arbeitskreises Karlsruhe, allein auf der Gemarkung des Pfinztaler Ortsteils Wöschbach vor ca. 20 Jahren noch nahezu 100 Honigbie-nen-Völker gehalten werden, heute reicht das Angebot an Pollen und Nektar über das Sommerhalbjahr gerade noch für ca. 20 Bienenvölker.

 

Neben der Honigbiene leiden auch Hummeln und andere Wildbienen, Schmetter-linge, Schwebfliegen und viele andere Insekten am Nahrungsmangel. Zu befürch- ten ist, dass ohne ein Gegensteuern unsere Landschaften in baldiger Zukunft weit- gehend insektenfrei sein werden – mit dramatischen Folgen auch für unsere Vogel- welt sowie für die Bestäubung vieler Kulturpflanzen.

 


Wurden Grünflächen früher gemäht und das Mähgut als Heu genutzt, so erfolgt heute häufig nur noch ein Mulchen als "Pflege", wobei das liegen bleibende Mulch-material den Aufwuchs von blühenden Wildkräutern weitgehend unterdrückt; es können nur noch wuchsstarke Gräser nachwachsen.

 

Der LNV fordert sowohl das Land und die Kommunen, ebenso aber auch jeden einzelnen Grundstücksbesitzer dazu auf, die Pflege der Grünflächen durch maximal zweimaliges Mähen pro Jahr unter Abräumen des Mähgutes von der Fläche deut- lich zu verbessern. Bei der Neuanlage sogenannter Blühflächen, die von manchen Gemeinden schon seit einiger Zeit in grundsätzlich lobenswerte Weise betrieben wird, ist auf die Auswahl insektenfreundlicher, einheimischer Wildblumen zu achten, die dann bitte auch nicht vor dem Aussamen abgemäht werden sollten.